9. Kosten Der Beschuldigte wird bezüglich aller Anklagepunkte freigesprochen. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘642.00 sowie die oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘000.00 sind folglich dem Kanton Bern aufzuerlegen (Art. 423 StPO; Art. 428 Abs. 1 StPO).