688 Z. 3). Keiner der drei Beteiligten beschreibt aber auch nur ansatzweise die in der Anklage umschriebene Übergabe von 1‘748.7 Gramm Haschisch vom Beschuldigten an H.________ und I.________ in Zürich. Schliesslich sind verschiedene plausible Alternativen dazu denkbar, wie das Haschisch ins Auto von H.________ gekommen sein könnte. So könnte es beispielsweise von Anfang an H.________ gehört haben. Oder aber der Beschuldigte könnte H.________ an I.________ bloss vermittelt und selber mit den Drogen nichts zu tun gehabt haben.