9 Der Beschuldigte sagte aus, er habe mit den von der Polizei angehaltenen H.________ und I.________ nichts zu tun gehabt («Ich bleibe dabei, dass ich damals alleine nach Zürich gefahren bin. Mit Drogen habe ich nichts zu tun. Ich habe I.________ damals in Zürich nicht getroffen», pag. 391 Z. 267 f.). I.________ machte keinerlei Angaben dazu, wie die Haschischplatten ins Auto von H.________ gekommen sein sollen («Ich wusste nicht einmal[,] das[s] Drogen im Auto sind», pag. 400 Frage 26).