Weder die Spurensuche (keine Anzeichen von Drogenkonsum im Innenraum des Autos, keine Merkmale für Drogenkonsum bei H.________ oder I.________, keine Erkenntnisse durch Untersuchung des Fingernagelschmutzes von H.________ und I.________; vgl. Polizeibericht vom 15. April 2014, pag. 281 ff. und Polizeibericht vom 16. April 2014, pag. 305 ff.) noch die durchgeführten Zwangsmassnahmen (Hausdurchsuchung beim Beschuldigten am 17. April 2014 inklusive Einsatz eines Drogenspürhundes sowie Beschlagnahme und Durchsuchung von zwei Laptops und von diversen Magnetchipkarten, pag. 363 f. und pag. 347 ff. bzw. 503 ff.; Hausdurchsuchung bei I._