Gramm Haschisch übergeben [nicht: im Hinblick auf ein Treffen mit […] ins Auto gelegt] zu haben. Die Vorinstanz weicht damit in entscheidenden Punkten vom angeklagten Sachverhalt ab und verletzt dadurch den Anklagegrundsatz in seiner Umgrenzungsfunktion (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_50/2018 vom 7. Dezember 2018 E. 2.2). Auf eine Rückweisung der Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz nach Art. 409 Abs. 1 StPO kann indes aus prozessökonomischen Gründen verzichtet werden.