8 aber, dass sowohl I.________ als auch H.________ von Anfang an und unabhängig voneinander ausgesagt hätten, der Beschuldigte sei an jedem Abend zusammen mit H.________ in Zürich gewesen. Fakt sei auch, dass H.________ den Beschuldigten kenne und dessen Telefonnummer auf seinem Mobiltelefon gespeichert habe. Es frage sich deshalb, weshalb der Beschuldigte so vehement bestreite, H.________ zu kennen. Das mache nur Sinn, wenn die Geschichte von H.______