Auf Nachfrage der Verteidigung habe H.________ seine Aussage sodann wiederum geändert, nämlich dahingehend, dass er und der Beschuldigte in einem Gebäude gewesen seien, geläutet hätten und I.________ anschliessend runter gekommen sei. Auch habe H.________ nicht gleichbleibend beschrieben, wie ihn der Beschuldigte darum gebeten habe, ihn nach Zürich zu fahren. Zunächst habe er behauptet, der Beschuldigte habe ihm vorgeschlagen, einen Freund in Zürich zu besuchen. Später habe H.________ ausgesagt, der Beschuldigte sei bei seiner Bitte in Begleitung seines Cousins gewesen und nur deswegen habe H.________ schlussendlich zugesagt.