Der Beschuldigte konnte schliesslich aufgrund der Angaben (Beschreibungen, Handynummer, Identifikation mittels Fotokonfrontation) der beiden Festgenommenen identifiziert werden (pag. 274). Gemäss dem Nachtrag der Kantonspolizei Bern vom 19. Februar 2016 (pag. 286 f.) wurde am Wohnort des Beschuldigten am 17. April 2014 eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dabei wurden zwei Laptops und diverse Magnetchipkarten beschlagnahmt (pag. 358 ff.). Auch mit dem Einsatz eines Drogenhundes konnten keine illegalen Substanzen aufgefunden werden (pag. 363 f.).