8.2 Beweismittel Die Vorinstanz fasste die vorhandenen Beweismittel, inklusive Aussagen der Beteiligten, zutreffend zusammen (pag. 718 f.). Hierauf kann verwiesen werden. Demnach geht aus den Polizeirapporten vom 15. und 16. April 2014 (pag. 281 und pag. 275) hervor, dass eine Patrouille der Stadtpolizei Zürich am Dienstag, 15. April 2014 um 22:41 Uhr an der Langstrasse 110 in Zürich den Personenwagen Audi A6 mit der Kontrollschild-Nr. BE.________ [Nummer] kontrollierte. Halter und Lenker des Personenwagens war H.________. Auf dem Beifahrersitz befand sich I.___