Ergänzend sei lediglich beigefügt, dass C.________ anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 8. November 2017 zum Zeitpunkt der angeblichen Drogenverkäufe noch Folgendes aussagte: «Ich hatte zu dieser Zeit auch eine Pizzeria. Sie hiess C.________ Restaurant. Ich bin mir nicht mehr sicher, wo sie war. Vielleicht an der K.________ [Strasse] in Biel oder so. [Das Restaurant] war nicht weit weg vom Geschäft von A.________ am F.________ [Platz]» (pag. 684). Ein Blick ins Handelsregister verrät, dass das Einzelunternehmen «C.___