7. Erster Sachverhaltskomplex 7.1 Bestrittener Sachverhalt Dem Beschuldigten wird im zur Anklageschrift erhobenen Strafbefehl vom 14. März 2016 vorgeworfen, in der Zeit von 2009 bis 2010 in Biel/Bienne von C.________ eine unbekannte, 2 Kilogramm übersteigende Menge Marihuana zum Weiterverkauf gekauft zu haben (pag. 563). Dieser Sachverhalt wird vom Beschuldigten vollumfänglich bestritten (pag. 679 Z. 18). 7.2 Beweismittel Die Vorinstanz fasste die Aussagen der Beteiligten zutreffend zusammen (pag. 718 f.). Hierauf kann verwiesen werden.