5. Anträge der Parteien Der Beschuldigte beantragte zusammengefasst, er sei von den Vorwürfen der Widerhandlung gegen das BetmG freizusprechen (Antrag 1), die erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien vom Kanton Bern zu tragen (Antrag 2), ihm sei für das erst- und oberinstanzliche Verfahren eine Entschädigung zuzusprechen (Antrag 3 und 4) und es seien die weiteren Verfügungen zu erlassen (Antrag 5; pag. 792).