4. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden in oberer Instanz ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 9. Mai 2018; pag. 763 ff.) sowie ein Leumundsbericht (datierend vom 8. Mai 2018; pag. 766 ff.) über den Beschuldigten eingeholt. Seitens der Parteien wurden im oberinstanzlichen Verfahren keine Beweisanträge gestellt.