839 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft ihrerseits verzichtete mit Schreiben vom 25. Oktober 2018 auf die Einreichung einer Duplik i.S. Berufung bzw. einer Replik i.S. Anschlussberufung (pag. 846). Mit Verfügung vom 25. Oktober 2018 erklärte die Kammer den Schriftenwechsel für abgeschlossen (pag. 847). Zufolge personeller Zuteilung von Oberrichter Bähler an die Zivilabteilung per 1. Juli 2018 wurde an dessen Stelle Oberrichter Aebi als Mitglied der Kammer eingesetzt (vgl. pag. 789).