Die subjektive Tatschwere wirkt sich damit neutral auf die Strafe aus. 18.3 Fazit Tatkomponenten Nach dem Gesagten sieht die Kammer keinen Grund, von der Referenzstrafe abzuweichen. Sie erachtet eine Strafe von 5 Strafeinheiten als dem Tatverschulden von B.________ angemessen. 18.4 Täterkomponenten Einleitend wird auf die hiervor unter IV.18.3 zitierten Ausführungen der Vorinstanz betreffend die Täterkomponenten von A.________ und B.________ verwiesen. B.________ wuchs bei seiner Mutter, A.________, auf und pflegte zu seinem Vater, dem Privatkläger, nie wirklich eine Beziehung.