18 A.________ und B.________ nicht die mildere ist, sind integral die alten Artikel des StGB (aStGB) anzuwenden. 16. Allgemeine Ausführung Betreffend die theoretischen Ausführungen zur Strafzumessung wird auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 411 ff., S. 16 ff. der Urteilsbegründung). Wie erwähnt hat die Kammer das Verbot der reformatio in peius zu beachten. Die nachfolgend auszufällenden Strafen dürfen damit nicht höher als im angefochtenen Urteil ausfallen.