Er handelte folglich mit direktem Vorsatz. Als er (fälschlicherweise) dachte, der Versand seiner E- Mailnachricht sei fehlgeschlagen, bat er umgehend seine Mutter, die von ihm verfasste E-Mailnachricht von ihrem Account aus dem Privatkläger zu schicken. Indem A.________ diesem Wunsch nachkam und die von B.________ verfasste, ehrverletzende E-Mailnachricht unverändert in den Anhang ihrer eigenen E-Mailnachricht aufnahm und dem Privatkläger zustellte, ohne sich dabei von dem beschimpfenden Inhalt zu distanzieren, stimmte sie der Beschimpfung konkludent zu. Sie machte sich den zunächst von B._____