12. Theoretische Grundlagen 12.1.1 Beschimpfung Betreffend die theoretischen Ausführungen zur Beschimpfung nach Art. 177 Abs. 1 StGB sowie dem fakultativen Strafbefreiungsgrund gemäss Art. 177 Abs. 2 StGB wird auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 404, S. 14 der Urteilsbegründung): Wegen Beschimpfung ist strafbar, wer in anderer Weise als durch üble Nachrede oder Verleumdung jemanden in seiner Ehre angreift, namentlich durch eine Tatsachenbehauptung gegenüber dem Verletzten sowie einem Werturteil gegenüber Dritten und gegenüber dem Verletzten.