13 Zivilverfahren gegenüber. Sie pflegten denn auch keine familiäre Beziehung. B.________ wuchs bei seiner Mutter auf. Vor diesem Hintergrund erstaunt es nicht, dass sich B.________ seinen eigenen Schilderungen folgend masslos ärgerte, als er erfuhr, dass sein Vater das Schreiben verfasst hatte, in dem seine Mutter wegen Sozialleistungsmissbrauchs angezeigt wurde. Sein Standpunkt, Grund für sein Handeln am 25. Dezember 2013 sei ausschliesslich dieses Schreiben gewesen, überzeugt dennoch nicht.