kein logisches Ganzes: Angesichts der Vorgeschichte und dem langjährigen Familienkonflikt ist kaum vorstellbar, dass sich A.________ gegenüber I.________ gänzlich ruhig und freundlich verhielt. Nimmt man zudem an, I.________ hätte sich gegenüber H.________ effektiv so aggressiv verhalten, wie von A.________ behauptet, dann ist schlicht unplausibel, dass A.________ – wie von ihr dargetan – auf eine Reaktion verzichtete und gelassen blieb. Hält man sich schliesslich noch vor Augen, dass A.________ den Telefonhörer gemäss eigener Aussage ergriff, weil sie wollte, dass I.________ endlich aufhörte, ihre Tochter anzuschreien (pag.