450) und beim Privatkläger müsse man mit allem rechnen (pag. 453). Er fühle sich ständig bedroht und sollte mal in seinen eigenen Reihen schauen, anstatt andere zu beschuldigen (pag. 455). Sich selber stellte A.________ hingegen als völlig fehlerfreie Person dar. Sie schien sehr darauf fixiert, sich selbst zu entlasten. So habe sie «nie und nimmer» Anlass gehabt, sich I.________ gegenüber so zu benehmen, wie diese sich angeblich ihr und ihrer Tochter gegenüber benommen habe (pag. 445). A.________ hob wiederholt unwesentliche Widersprüche des Privatklägers und von I.____