den Lautsprecher auf laut gestellt habe (pag. 359, Z. 1 ff. und pag. 360, Z. 20 ff.). Beide äusserten, zunächst sei H.________ am Telefon gewesen, ehe A.________ den Hörer ergriffen und den Privatkläger gegenüber I.________ als «Arschloch» betitelt sowie erklärte habe: «hol mir diesen Wixer ans Telefon» (pag. 359, Z. 5 ff. und pag. 360, Z. 22 ff.). Die Aussagen des Privatklägers und von I.________ divergierten einzig in Bezug auf die Frage, ob es der zweite oder der dritte Anruf gewesen sei, den sie entgegengenommen hätten (I.________ will beim zweiten Anruf aufgestanden sein, laut dem Privatkläger sei es der dritte Anruf gewesen).