10. Würdigung durch die Kammer 10.1 Vorbemerkungen Für die theoretischen Grundlagen zur Beweiswürdigung wird auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 402 f., S. 7 f. der Urteilsbegründung). Mit Schreiben vom 18. Juni 2017 beantragten A.________ und B.________ von der Verpflichtung zur persönlichen Teilnahme an der Hauptverhandlung dispensiert zu werden (pag. 315 ff.), was die Vorinstanz mit Verfügung vom 21. Juni 2017 guthiess (pag. 322 f.). Sie verzichteten damit freiwillig auf die Teilnahme an der erstinstanzli-