___ – eventuell im Beisein seiner Mutter – am 25. Dezember 2013 die E-Mailnachricht verfasste, in welcher er den Privatkläger als «niedere Kreatur» und «krankes, perverses Individuum» betitelte. Weiter ist klar, dass er diese E-Mailnachricht gleichentags um 23.40 Uhr an den Privatkläger versandte, in der Folge allerdings fälschlicherweise annahm, dieser Versand sei fehlgeschlagen. Deshalb bat er seine Mutter, die fragliche E- Mailnachricht von ihrem Account aus dem Privatkläger zu verschicken.