3. Anträge der Parteien A.________ und B.________ stellten in der Berufungsbegründung keine förmlichen Anträge. Sie beantragten sinngemäss, sie seien von den Anschuldigungen der Beschimpfung freizusprechen (pag. 548 ff.) und im Falle einer Verurteilung sei ihnen eine Ratenzahlung von monatlich EUR 10.00 zu gewähren (pag. 578). Rechtsanwältin D.________ stellte am 3. Juli 2018 namens des Privatklägers folgende Anträge (pag. 557): 1. Die Berufung sei abzuweisen.