3 Am 23. Mai 2018 ordnete die Verfahrensleitung die Durchführung des schriftlichen Verfahrens an. Zudem setzte sie A.________ und B.________ Frist zur Einreichung der schriftlichen Berufungsbegründung (pag. 544 f.). Mit Eingabe vom 7. Juni 2018 reichten A.________ und B.________ form- und fristgerecht die Berufungsbegründung ein und verwiesen darin insbesondere auf die Begründung in ihrer Berufungserklärung vom 6. März 2018 (pag. 548 ff.). In der Stellungnahme vom 3. Juli 2018 beantragte Rechtsanwältin D.__