529). Am 16. April 2018 forderte die Verfahrensleitung A.________ und B.________ erneut auf, mitzuteilen, ob sie mit der Durchführung eines schriftlichen Verfahrens einverstanden seien (pag. 532 f.). A.________ erklärte sich daraufhin mit Schreiben vom 24. April 2018 ausdrücklich mit der Durchführung eines schriftlichen Verfahrens einverstanden (pag. 537). B.________ liess sich hingegen auch innert dieser zweiten Frist nicht vernehmen, weil ihm die Verfügung vom 16. April 2018 offenbar nicht hatte zugestellt werden können.