1. Zu einer Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 150.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. 2. Zu den anteiligen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1'400.00 und Auslagen von CHF 10.00, insgesamt bestimmt auf CHF 1‘410.00. […]