Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) vom 24. November 2017 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ freigesprochen wurde: von der Anschuldigung der einfachen Verkehrsregelverletzung infolge Missachtens des Signals «kein Vortritt», angeblich begangen am 08.04.2016, ca. 18:50 Uhr, in Nidau, Bernstrasse, unter Auferlegung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 1‘350.00, an den Kanton Bern. II. A.________ wird für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte im erstinstanzlichen Verfahren eine Entschädigung von CHF 3‘964.95 (inkl. Auslagen und MwSt.) ausgerichtet. III.