Der Strafprozess war sodann unter anderem im Hinblick auf ein diesem folgenden Administrativverfahren nicht ganz unbedeutend. Der Gesamtzeitaufwand von 13.7 Arbeitsstunden (ungefähr 1.5 Arbeitstage) inklusive der Gerichtsverhandlung erscheint in diesem Fall für eine effektive Verteidigung nicht als übermässig hoch oder als der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses unangemessen. Auch bei den einzelnen in der Honorarnote ausgewiesenen Aufwandposten ist für die Kammer keine Unangemessenheit feststellbar.