4 9. Das vorliegende Verfahren betrifft einzig einen Übertretungstatbestand. Da es sich jedoch bei den dynamischen Geschehnissen des Verkehrsunfalles mit Blick auf den Sachverhalt und die zu klärenden Rechtsfragen nicht um eine ganz simple Angelegenheit handelt, der rechtsunkundige Beschuldigte der deutschen Sprache nicht mächtig ist und er ohne vorgängige Befragung durch die Staatsanwaltschaft verurteilt wurde, erscheint eine anwaltliche Vertretung gerechtfertigt.