Er habe ihm die Akten und die Urteilsbegründung übersetzen müssen. Sein Klient habe ihm den Ablauf des Unfalls möglichst präzis schildern müssen und er habe ihn auf seine erste einlässliche und entscheidende Aussage anlässlich der Hauptverhandlung vorbereiten müssen. Auch die beantragten Kürzungen für die weiteren Vorbereitungsarbeiten für die Hauptverhandlung würden willkürlich erscheinen. Die Hauptverhandlung habe insgesamt, inklusive Wartezeit im Flur, drei Stunden gedauert. Bei Anwesenheit hätte sich die Staatsanwaltschaft selbst überzeugen können.