Nach ihrer Auffassung erscheine für die Klientengespräche ein Zeitaufwand von höchstens 1.5 Stunden als angemessen. Für das Verfassen des Einstellungsantrages, die diesbezügliche Rechtsabklärung und die Vorbereitung der Hauptverhandlung erachte sie einen Zeitaufwand von insgesamt höchstens 3 Stunden als ausreichend. Für die Teilnahme an der Hauptverhandlung sei nur deren tatsächliche Dauer von 2 Stunden und 20 Minuten in Rechnung zu stellen. Die Reisezeit gelte nicht als Arbeitszeit, sondern sei mit einem Honorarzuschlag, vorliegend mit CHF 75.00 zu entschädigen.