Am 24. November 2017 fand die erstinstanzliche Hauptverhandlung statt, an der die Staatsanwaltschaft nicht persönlich vertreten war (pag. 78 ff.). Die Vorinstanz sprach den Beschuldigten von der ihm vorgeworfenen Tat frei. Sie sprach ihm gestützt auf die Kostennote von Rechtsanwalt B.________ vom 24. November 2018 (pag. 90 f.) für die angemessene Ausübung der Verfahrensrechte eine Entschädigung in der Höhe von CHF 3‘964.95 zu. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus insgesamt 13.7 Arbeitsstunden zum ortsüblichen Ansatz von CHF 250.00 pro Stunde sowie Auslagen und Mehrwertsteuer.