5. Im vorliegenden Strafverfahren wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe ein Signal «kein Vortritt» missachtet. Der Vorwurf betraf einen Verkehrsunfall, bei dem es zwischen zwei Fahrzeuglenkern auf einer Kreuzung zu einer Kollision gekommen war (pag. 116, S. 13 der Urteilsbegründung). Der Beschuldigte wurde von der Staatsanwaltschaft nach Eingang des Anzeigerapports der Polizei ohne Vornahme weiterer Beweismassnahmen mit Strafbefehl vom 2. August 2016 wegen einfacher Verkehrsregelverletzung schuldig erklärt und zu einer Busse von CHF 300.00 verurteilt (pag. 7). Dagegen erhob der Beschuldigte fristgerecht Einsprache (pag. 8).