1. Mit Urteil vom 24. November 2017 sprach das Regionalgericht Berner-Jura Seeland (Einzelgericht) A.________ (im Folgenden: Beschuldigter) frei von der Anschuldigung der einfachen Verkehrsregelverletzung. Für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte richtete es ihm eine Entschädigung von CHF 3‘964.95 (inkl. Auslagen und MwSt.) aus und legte die Verfahrenskosten von insgesamt CHF 1‘350.00 dem Kanton Bern zur Bezahlung auf (pag. 94 f.).