9. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, amtlich v.d. Rechtsanwalt B.________ und privat v.d. Rechtsanwalt C.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - der U.________ (nur Dispositiv, auszugsweise, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Leitenden Oberstaatsanwaltschaft in ________, Staatsanwalt BW.________ (Art.