mit Verfügung vom 20. Oktober 2008 durch das Untersuchungsrichteramt III, Bern-Mittelland (heute Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland) bereits einen Betrag von CHF 35'300.00 bevorschusst worden ist (Leistungen vom 9. Juni 2006 bis 30. Juni 2008). Abzüglich des bevorschussten Honorars wird Rechtsanwalt B.________ durch den Kanton insgesamt ein Restbetrag in der Höhe von CHF 49'465.25 ausgerichtet (vgl. pag. 11900). 2. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Rechtsanwalt B.________, wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: