1. Zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Die Untersuchungshaft von 429 Tagen (08.06.2006 – 10.08.2007) wird vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zur Bezahlung der auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten (3/4), insgesamt bestimmt auf CHF 39‘414.00, 3/4 ausmachend CHF 29‘560.50 (ohne Kosten der amtlichen Verteidigung).