38. Vermögenswerte Es ist erstellt, dass die beschlagnahmten Beträge auf dem Konto der T.________, Kontonummer .________, lautend auf den Beschuldigten (Stand per 21.08.2008: EUR 12'893.88) sowie auf den Konten der U.________, Kontonummer .________, lautend auf das X.________ (Stand per 28.04.2017: CHF 94.50) und Kontonummer .________, lautend auf Y.________ (Stand per 28.04.2017: CHF 10’442.26) durch die vorgenannten Betäubungsmitteldelikte erlangt wurden. Es handelt sich dabei um Erlös aus illegaler Tätigkeit. Die beschlagnahmten Geldbeträge werden deshalb gestützt auf Art. 70 Abs. 1 StGB eingezogen.