Erst am 8. Juni 2016 – und damit praktisch auf den Tag 10 Jahre später – erhob die Staatsanwaltschaft bei der Vorinstanz Anklage. Diese lange Untersuchungsdauer ist aufgrund der im Verhältnis dazu eher leichten Vorwürfe nicht hinzunehmen. Die Vorinstanz hat sodann rund anderthalb Jahre später am 15. November 2017 ihr Urteil gefällt. Vor oberer Instanz wurden zwei Gutachten in Auftrag gegeben. Zufolge Aufenthalts in einem Corona-Risikogebiet durch die Verteidigung musste die oberinstanzliche Verhandlung vom 12./13. März 2020 mit Verfügung vom 9. März 2020 abgesetzt werden (pag. 12323 f.).