Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung erklärte der Beschuldigte, dass er nach der Untersuchungshaft einen Psychiater aufgesucht habe. Bis er wieder eine Arbeitsstelle gefunden habe, sei es einige Monate gegangen (pag. 11679, Z. 35 ff.). Von E.________ seien sie nach BR.________ gezogen (pag. 11679, Z. 40). Bei der BS.________ habe er bis 2010 gearbeitet (pag. 11679, Z. 45). 2010 sei er nach Deutschland gezogen (pag. 11680, Z. 58). Er habe ca. bis 2014 gearbeitet. Ansch-