Dieser Strafmilderungsgrund war im aaBetmG und aBetmG noch nicht explizit vorgesehen. Da es sich bei den 8.8g im Verhältnis zur Totalmenge von 220g reinen Psilocins um einen verschwindend geringen Anteil handelt (4% des Totals), ist lediglich eine geringfügige Milderung in Form einer Reduktion um einen Monat vorzunehmen. 30.2 Subjektive Tatschwere Die Vorinstanz führte zutreffend Folgendes aus (pag.