O., N 44 zu Art. 47 StGB). Eine Reduktion auf Grund eines Geständnisses, verminderter Zurechnungsfähigkeit, Kurierfunktion, Hilfsfunktion, Vermittlungsfunktion, Anstaltentreffens oder deutlich weniger als fünf Geschäfte (FINGERHUTH/SCHLEGEL/JUCKER, a.a.O., N 47 zu Art. 47 StGB) ist vorliegend nicht angezeigt. Hingegen rechtfertigt sich ein Zuschlag von gut 10% aufgrund der Tatsache, dass die vorliegend umgesetzte Gesamtmenge mit einem x-fachen mehr als 5 Geschäften (teilweise Abgabe an unbekannte Jugendliche), über eine längere Zeitdauer sowie professionell erfolgte (FIN- GERHUTH/SCHLEGEL/JUCKER, a.a.O., N 48 zu Art.