Deutschland hat als Tatortstaat keinen Verzicht auf eine Strafverfolgung erklärt. Zumal seitens der deutschen Behörden seit Eröffnung der Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten kein Auslieferungsersuchen gestellt worden ist, kann davon ausgegangen werden, dass für die vor mehr als 11 Jahren begangenen Straftaten keine Strafverfolgung mehr aufgenommen wird. Damit liegt ein stillschweigender Verzicht auf die Strafverfolgung des Tatortsstaates vor, womit die Schweizer Gerichte auch für die Beurteilung der in Deutschland begangen Taten zuständig sind.