27. Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mengenmässig qualifiziert sowie gewerbsmässig begangen, an Abnehmer in Deutschland Die Vorinstanz hat den Beschuldigten für diese angeklagten Sachverhalte bereits teilweise rechtskräftig freigesprochen. Für die Zeit nach dem 10. März 2005 bzw. bis 17. März 2005 kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 11877 ff., S. 52 ff.): Räumlicher Geltungsbereich