Dem Beschuldigten hätte jedoch zumindest aus den Umständen ersichtlich sein müssen, dass eine derart grosse Menge an verkauften Pilzen der Gattungen Psilocybe und Panaeolus geeignet war, eine Vielzahl von Menschen in der Gesundheit zu schädigen. Selbst wenn davon ausgegangen wird, dass sich halluzinogene Pilze auf den Menschen nie letal auswirken können, können bei einer gehandelten Menge von mindestens 121.9 Kilogramm Pilze nebst der Gefährlichkeit der Einzeldosis auch gravierende psychische Schäden nicht ausgeschlossen werden.