83 Der Beschuldigte hat den Handel mit Pilzen ganz offensichtlich nach Art eines Berufs ausgeübt. Nicht nur hat er nebst den Einkünften aus dem Handel mit den Pilzen kein weiteres Einkommen erzielt und ausschliesslich mit diesen Einkünften seine Familie ernährt, er hat auch Mitarbeiter zur Erledigung der Geschäfte im Zusammenhang mit dem Pilzhandel beschäftigt. Umgesetzt wurden mit dem Verkauf von Pilzen der Gattungen Psilocybe und Panaeolus vom Beschuldigten in den Jahren 2004 und 2005 über die W.______