Gemäss Geschwinde kann bei psilocinhaltigen Betäubungsmitteln bei 20 Milligramm des Wirkstoffs Psilocin die gleiche Wirkung eines einzelnen LSD-Trips angenommen werden (GSCHWINDE, Rauschdrogen: Marktformen und Wirkungsweisen, Berlin/Heidelberg 2012, Rz. 1002). Wird diese Menge auf das Äquivalent von 200 LSD-Trips hochgerechnet, so liegt ein schwerer Fall ab 4 Gramm reinem Psilocin vor (anders BOVENS/HANSJAKOB, Kriminalistik 2001, S. 475, welche bereits bei einer Menge von 2 Gramm Psilocin von einem schweren Fall ausgehen. Dies ist im Sinne des Grundsatzes in dubio pro reo abzulehnen).