Weiter konnte festgestellt werden, dass der Beschuldigte mindestens 121.9 Kilogramm Pilze der Gattungen Psilocybe und Panaeolus verkauft hat. Diese Menge an verkaufte Frischpilzen mit einem durchschnittlichen Psilocingehalt von 0.063% ergibt gesamthaft 76.79 Gramm reines Psilocin. Der Qualifikationstatbestand der Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen aufgrund grosser Mengen an Betäubungsmitteln i.S.v. Art. 19 Ziff. 1 Abs. 9 i.V.m. Ziff. 2 lit. a aaBetmG bzw. aBetmG wurde mit der Menge an verkauften und abgegebenen Pilze deshalb ohne Zweifel erfüllt.